BDZ, Positionen

Mehr Personal für mehr Aufgaben

Die Übertragung neuer Aufgaben durch den Gesetzgeber erfordert zwangsläufig auch eine angemessene Bereitstellung von Personal und Ressourcen für deren Durchsetzung. In den vergangenen zehn Jahren wurden die Aufgaben der Zollverwaltung jedoch immer weiter ausgedehnt, ohne dass dies entsprechend kompensiert wurde. Zugleich besteht in vielen Bereichen eine hohe Erwartungshaltung auf Seiten der Politik, der Wirtschaft und der Bevölkerung. Der BDZ wirft ein Schlaglicht auf Handlungsfelder, in denen wesentlicher Reformbedarf besteht.

Zollämter und Abfertigungsstellen ertüchtigen

Das Abfertigungsvolumen im grenzüberschreitenden Warenverkehr ist massiv gestiegen. Mehraufwand entsteht den Kolleginen und Kollegen insbesondere durch die Umsetzung des Mehrwersteuer-Digitalpakets (E-Commerce), der Folgen des Brexit und einem generell gestiegenen Post- und Paketversand aufgrund des Online-Handels. Die aktuelle Kontrolldichte im Kampf gegen Produktpiraterie, für Verbraucherschutz, Artenschutz etc. ist angesichts der Größenordnungen des Warenumschlags und der berechtigten Erwartungen der Wirtschaft und Bevölkerung nicht mehr ausreichend. Der BDZ weist in diesem Zusammenhang auch auf die Bedeutung der Binnenzollämter hin, die z.B. in der Personalpolitik nicht gegen die Standorte an der Grenzen ausgespielt werden dürfen.

Die zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen, die infolge von Rechtsakten der Europäischen Union angewendet werden müssen, fordern die Kolleginnen und Kollegen in der Warenabfertigung, der Steuererhebung und dem Prüfungsdienst immer mehr heraus. Insbesonder der Verbrauchsteuerbereich ist durch eine zunehmende Komplexität geprägt. Zudem sorgt die Neuausrichtung der EU-Handelspolitik zu einem immer stärkeren Ruf nach engeren Zollkontrollen zur Einhaltung von EU-Vorgaben auf dem Gebiet der Verbote und Beschränkungen (z.B. Sanktionen, Embargos) oder der Überwachung von Lieferketten unter Aspekten der Nachhaltigkeit. Ein wirksamer Vollzug der einschlägigen Vorschriften setzt jedoch zum einen ausreichend Personal, zum anderen die Anwendung moderner IT-Fachverfahren voraus. Beides ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in ausreichendem Maße vorhanden.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit: Qualität vor Quantität

Seit Gründung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) liegt großer politischer Fokus auf diesem Teil des Zolls, was vor allem auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohn zurückzuführen ist. Jedoch wird zu wenig beachtet, dass organisierte Formen der Schwarzarbeit immer mehr um sich greifen. Der bisherige Stellenaufwuchs bei der FKS ist hierauf keine adäquate Antwort, da dieser eine rein quantitative Betrachtung darstellt. Eine qualitative Aufwertung von Personal und Arbeitsweise der FKS ist nötig, um eine wirkungsvolle Antwort auf das Problem illegaler Beschäftigung und Ausbeutung zu geben.

Zollfahndungsdienst schlagkräftiger machen

Wir fordern eine Erhöhung der Stellen für den Zollfahndungsdienst auf eine Größe von 6.000 Arbeitskräften. Denn dem Zollfahndungsdienst wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl neuer Aufgaben übertragen. Beispiele sind die Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung seit 2017 oder die Erweiterung von Befugnissen (z.B. TKÜ-Überwachung) durch die Novellierung des Zollfahndungsdienstgesetzes 2021. Zudem gestalten sich Ermittlungen aufgrund technischer Entwicklungen (z.B. digitale Forensik, DarkNet) aufwendiger und zeitintensiver. Dies macht eine umfassende Modernisierung und Aufrüstung der IT- und kriminaltechnischen Ausstattung des Zollfahndungsdienstes erforderlich.  

Angesichts dramatisch steigender Rauschgiftkriminalität und immer gewalttätigerem Vorgehen organisierter Tätergruppen sind die Herausforderungen zudem größer als je zuvor. In der Praxis muss sich die Zollfahndung aber häufig mit Kleinverfahren beschäftigen, so dass für größere und komplexere Ermittlungen zu geringe Kapazitäten bestehen. Hiervon muss sie deutlich entlastet werden.  

Flächendeckende Stärkung mobiler Kontrolleinheiten

Die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) und Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG) der Sachgebiete C der Zollverwaltung sind gewissermaßen an vorderster Front unterwegs, wenn es um die Bekämpfung jeglicher Form von Schmuggelkriminalität geht. Diese zeigt vor allem im Bereich Tabakwaren und Rauschgift einen klaren Trend nach oben. Die Kokainschwemme an den Seehäfen und die ausufernde Clan-Kriminalität bei der illegalen Herstellung von Shisha-Tabak sind nur zwei Beispiele, die den Personalmehrbedarf für intensivere Kontrolltätigkeiten unterstreichen. Auch infolge der Einführung der mobilen Großröntgentechnik ist ein zusätzlicher Personalbedarf für die Sachgebiete C entstanden.

Zudem erfordern diese Aufgaben auch eine Anpassung der materiellen Aussstattung, zum Beispiel von Schutzausrüstung. Auch das Zollhundewesen sollte gestärkt werden. Der Zollhund hat sich als Führungs- und Einsatzmittel bewährt und ist beispielsweise im Umgang mit Fällen der Clan-Kriminalität eine echte Unterstützung. Der Rückgang des Bestandes an Zollhunden und eine zu dünne Personaldecke von Zollhundeführer/innen ist in Zeiten gestiegener Aufgriffe von Betäubungsmitteln die falsche Entwicklung.

Die von der Generallzolldirektion verfolgte Strategie zur Umverteilung von Dienstposten in "Brennpunkte" innerhalb des Bundesgebietes greift aus unserer Sicht zu kurz. Sie läuft auf eine Verwaltung des Mangels hinaus, da Schmuggler ihre Einfallsrouten schnell wieder in dünner kontrollierte Regionen verlagern. Der BDZ fordert deshalb eine flächendeckende und nachhaltige Stärkung der Kontrolleinheiten, die nicht eine gegen die andere Region ausspielt. 

Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung durch den Zoll

Der Zoll ist integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland geworden und wirkt mit Abstand an den meisten Verfahren zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) auf Bundesebene mit - noch deutlich vor dem BKA. Zudem ist der Zoll für die hiesige Durchsetzung der von der EU verhängten Sanktionen gegen Personen oder Unternehmen, die mit verbrecherischen Regimen zusammenarbeiten, zuständig.  

Eine im Mai 2023 von Bundesfinanzminister Christian Lindner verkündete neue Strategie zur Bekämpfung von OK und Geldwäsche durch den Zoll sieht unter anderem ein vernetzteres Vorgehen von FKS und ZFD vor. Zudem soll ab 2024 eine neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen errichtet werden. In die BBF sollen die derzeit bei der Generalzolldirektion angesiedelten Direktionen X, Financial Intelligence Unit (FIU), und XI, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), überführt werden. Auch soll die Zollverwaltung infolge der Errichtung der BBF noch stärker in den Kreis der Sicherheitsbehörden eingebunden werden.  

Der BDZ legt Wert darauf, dass die Vielzahl der Reformen in der Behördenorganisation bestehende Strukturen ertüchtigt und nicht schwächt. Bedauerlicherweise gehen von Seiten des Gesetzgebers häufig handwerkliche Unzulänglichkeiten aus, die die Kolleginnen und Kollegen ausbaden müssen. Dies betrifft zum einen die notwendigen Rechtsgrundlagen zu Befugnissen und zur Zusammenarbeit der Behörden untereinander. Anstelle diese zu schaffen, werden oft unnötige Doppelstrukturen aufgebaut. Zum anderen geht der Aufbau neuer Behörden oft mit der Schwächung anderer Organisationseinheiten einher, zum Beispiel weil benötigtes Personal von dort abgezogen wird. 

Dort wo ein Bündelung oder Verschiebung von Kompetenzen sachgerecht ist, unterstützt der BDZ entsprechende Vorhaben. Dies gilt auch für den Aufbau der angekündigten BBF. Die BBF und vergleichbare Reformkonzepte dürfen aber nicht die o.g. Probleme mit sich bringen. Insbesondere lehnen wir jegliche Versuche, die Zollverwaltung auseinander zu dividieren, entschieden ab.


Kernforderungen

Der BDZ setzt sich gleichermaßen für alle Teile der Zoll- und Bundesfinanzverwaltung ein. Die oben genannten Herausforderungen machen deutlich, dass die enorme Bandbreite der Aufgaben nur durch motivierte und leistungsstarke Beschäftigte bewältigt werden können. Für die Gesamtheit der Beschäftigten erhebt der BDZ daher im Besoldungs-, Versorgungs-, und Dienstrecht folgende gewerkschaftliche Kernforderungen:

  • Schaffung durchlässiger Laufbahnen
    • ersatzlose Abschaffung des einfachen Dienstes
    • mittlerer Dienst: A 7 bis A 11
    • gehobener Dienst: A 10 bis A 15
    • höherer Dienst: A 13 bis A 16 + B-Besoldung
  • flexiblere Ausgestaltung der Dienstpostenbewertung
  • Einführung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für die Beamtinnen und Beamten des Bundes
  • abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand mit Vollendung des 62. Lebensjahres nach insg. 22 Jahren im Zollvollzug, Wechsel- oder Schichtdienst
  • Beibehaltung der Übernahmegarantie für Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Laufbahnprüfung
  • Fortentwicklung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der betrieblichen Gesundheitsförderun
  • Durchsetzung realer Einkommenserhöhungen gegen den drohenden Nachwuchsmangel
  • Förderung der Personalentwicklung von Tarifbeschäftigten
  • unbefristete Übernahme ausgebildeter Kaufleute für Büromanagement

Positionspapiere

Leitantrag an den 32. Gewerkschaftstag: Der BDZ hat seine zentralen Forderungen im Leitantrag an den 32. Gewerkschaftstag 2023 formuliert. Den Leitantrag können Sie hier herunterladen.

Positionspapier "Erneuerung des Laufbahnrechts des Bundes": Unsere Forderungen zur Erneuerung des Laufbahnrechts des Bundes sehen eine Abkehr vom starren Laufbahnsystem und mehr Laufbahndurchlässigkeit vor. Damit geben wir auch Antworten auf die demografischen Herausforderungen. Dieses Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Positionspapier "Strukturelle Vielfalt des Zolls nutzen!": Unsere Positionen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität und Stärkung der kernstrukturellen Ausrichtung der Zollverwaltung vor dem Hintergrund der Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde können Sie hier herunterladen.

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