BDZ, Service

Rechtsschutz für Mitglieder

Rechtsschutzgewährung durch den BDZ

Die Gewährung von Rechtsschutz durch den BDZ richtet sich nach den am 14. Oktober 2010 in Kraft getretenen Rechtsschutzrichtlinien. Nach § 6 Abs. 1 der Rechtsschutzrichtlinien bedient sich der BDZ bei der Durchführung des Rechtsschutzes grundsätzlich der vom dbb beamtenbund und tarifunion eingerichteten Dienstleistungszentren. Bei der Gewährung von Rechtsschutz wird zwischen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz unterschieden. Beratungsrechtsschutz wird grundsätzlich unmittelbar durch den zuständigen Bezirksverband gewährt. Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle.

Beratungsrechtsschutz

Wenn Sie Beratungsrechtsschutz benötigen, richten Sie einen entsprechenden Antrag an Ihren zuständigen Bezirksverband. Neben dem ausgefüllten Antrag sollten Sie dem Bezirksverband bereits in dieser Phase eine umfassende schriftliche Darstellung des Sachverhalts und sämtliche relevanten Unterlagen in der Angelegenheit übersenden, damit bei einer späteren Entscheidung über den Verfahrensrechtsschutz, der häufig an Fristen gebunden ist, keine Zeit verloren geht. Die Adressen des für Sie zuständen Bezirksverbands finden Sie hier

Verfahrensrechtsschutz

Die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz kommt in den Fällen in Betracht, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden sollen oder bereits sind. Wer unmittelbar Verfahrensrechtsschutz anstrebt, sollte ebenfalls zunächst Beratungsrechtsschutz beim zuständigen Bezirksverband beantragen. Nach Beratung durch die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren stellt das Mitglied dann einen Antrag auf Verfahrensrechtsschutz. Dieser Antrag ist an die Bundesgeschäftsstelle zu richten, die die Sach- und Rechtslage prüft und den Antrag schnellstmöglich an das zuständige dbb Dienstleistungszentrum weiter leitet.
 
Der BDZ und das dbb Dienstleistungszentrum prüfen bei der Entscheidung über die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz auch die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Schon im Rahmen der Rechtsberatung wird objektiv beurteilt, ob gerichtliche Schritte hinreichende Erfolgsaussichten versprechen. Im Einzelfall wird der BDZ mit dem Mitglied nach Lösungen suchen.
 
Um eine objektive und effektive Rechtsschutzgewährung zu gewährleisten, ist es beim Verfahrensrechtsschutz unverzichtbar, eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und vollständige Unterlagen einzureichen. Nur auf dieser Grundlage können die Erfolgsaussichten hinreichend beurteilt und die dbb Dienstleistungszentren tätig werden. Die Juristinnen und Juristen nehmen mit dem Antragsteller dann unaufgefordert Kontakt auf und stehen mit ihnen in ständigem Informationsaustausch. Nur in dringenden Fällen kann sich das Mitglied auch unmittelbar an das zuständige dbb Dienstleistungszentrum wenden. Rechtsschutz suchende Kolleginnen und Kollegen sollten jedoch vorher mit der Bundesgeschäftsstelle des BDZ Kontakt aufnehmen, damit eine umgehende telefonische Beratung durch das jeweilige dbb Dienstleistungszentrum veranlasst werden kann. 

Rechtsschutzantrag   

Hier stellen wir Ihnen zur Verfügung

In welchen Fällen wird Rechtsschutz gewährt?

Der BDZ gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz in beamten-, besoldungs-, versorgungs- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fällen, die mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder zusammenhängen. Rechtsschutz wird nicht nur in unmittelbaren, sondern auch in mittelbaren beamten- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gewährt, z.B. bei der Durchführung eines privaten Schadensersatzanspruchs nach Dienst- und Arbeitsunfällen.

Allerdings wird Rechtsschutz nicht in Bagatellsachen, sondern nur in solchen Angelegenheiten gewährt, die aus erheblichen sachlichen, persönlichen oder gewerkschaftspolitischen Gründen des Rechtsschutzes bedürfen und bei denen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Wenn eine Rechtsschutzgewährung durch Dritte erfolgt (z.B. durch eine private Rechtsschutzversicherung), entfällt die Gewährung von Rechtsschutz durch den BDZ. Die entfällt auch dann, wenn die Verwaltung Rechtsschutz gewährt, z.B. nach den Richtlinien über die Rechtsschutzgewährung an Bundesbedienstete in Strafsachen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zur Gewährung von Rechtsschutz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Antragsteller muss Mitglied des BDZ sein. Die Rechtsschutzangelegenheit muss nach dem Erwerb der Mitgliedschaft entstanden sein. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Entstehung, nicht der der Entscheidung in der Rechtsschutzangelegenheit. Der Antragsteller hat in allen Fällen zugleich mit dem Antrag auf Rechtsberatung bzw. Verfahrensrechtsschutz zu erklären, dass er die ihm bekannten Rechtsschutzrichtlinien des BDZ anerkennt und dass der Rechtsschutz bei Verstoß gegen seine Pflichten widerrufen werden kann. Der Rechtsschutz ist rechtzeitig zu beantragen. Die nachträgliche Übernahme von Verfahrenskosten durch den BDZ ist in der Regel ausgeschlossen.

Welche Schritte sind bei der Beantragung von Rechtsschutz einzuhalten?

  • Zur Gewährung von Beratungssschutz richtet das Mitglied den Antragsvordruck "Beratungsschutz" an den zuständigen Bezirksverband.
  • Zur Gewährung von Verfahrensrechtsschutz richtet das Mitglied den Antragsvordruck "Verfahrensrechtsschutz" an die Bundesgeschäftsstelle.

Dem Antrag sind eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung sowie sämtliche Unterlagen, die für die Rechtsschutzangelegenheit relevant sind, beizufügen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Rechtsschutz gewährt und das örtlich zuständige dbb Dienstleistungszentrum beauftragt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der dbb-Dienstleistungszentren nehmen mit dem Rechtsschutz suchenden Mitglied unaufgefordert Kontakt auf. Das Mitglied steht mit dem dbb Dienstleistungszentrum in ständigem Informationsaustausch. Wenn das Mitglied in einer Instanz unterliegt und das Verfahren in einer höheren Instanz fortgeführt werden muss, hat die Bundesleitung die weitere Rechtsschutzgewährung für jede Instanz gesondert zu bewilligen.

Welche dbb Dienstleistungszentren führen den Rechtsschutz durch?

Es bestehen fünf dbb Dienstleistungszentren mit folgenden regionalen Zuständigkeiten:

  1. dbb-Dienstleistungszentrum Nord in Hamburg (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
  2. dbb-Dienstleistungszentrum Ost in Berlin (Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt)
  3. dbb-Dienstleistungszentrum West in Bonn (Hessen, Nordrhein-Westfalen)
  4. dbb-Dienstleistungszentrum Südwest in Mannheim (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  5. dbb-Dienstleistungszentrum Süd in Nürnberg (Bayern)

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