Mindestlohn: „Dickicht der Ausnahmeregelungen lichten!“

In der Kontroverse über Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes die Klarstellung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der Haushaltsdebatte des Bundestags am 26. November 2015 begrüßt, der Sonderregelungen zur besseren Integration kategorisch ausgeschlossen hat. Nicht nur aus Teilen der Wirtschaft war der Ruf nach Ausnahmen laut geworden. Auch Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) hatte vorgeschlagen, den seit Jahresbeginn geltenden bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde für Flüchtlinge auszusetzen. Dewes widersprach dieser Forderung und forderte, das Dickicht der Ausnahmeregelungen müsse gelichtet werden.

01. Dezember 2015

Dewes warnte vor der Gefahr des Entstehens einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Löhnen. Ausnahmen beim Mindestlohn setzten eine Abwärtsspirale auf dem Arbeitsmarkt in Gang. Das Gegenteil habe der Gesetzgeber gewollt und beschlossen. Die Flüchtlingskrise dürfe nicht zum Vorwand genommen werden, um arbeitsgeberfreundliche Änderungen in der Mindestlohngesetzgebung durchzusetzen.

Ähnlich argumentierte Gabriel, der im Bundestag erklärte, diese Krise dürfe nicht zu Verteilungskämpfen führen. Auch dürften Ärmere nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Deshalb darf man dieser Forderung nicht nachgeben – und wir werden das auch nicht tun“, betonte Gabriel und versicherte, dass es am Mindestlohngesetz mit den Stimmen der SPD als Koalitionspartners keine Änderung geben werde.

In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ hatte Spahn zuvor den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD insoweit für überholt erklärt, da dieser unter anderen Umständen ausgehandelt worden sei. Für den Mindestlohn bedeute das, dass Ausnahmen, wie sie bereits bestehen, analog für Flüchtlinge angewendet werden könnte. Spahn kommentierte den Vorschlag mit den Worten: „Nicht als Extrawurst, sondern als Erweiterung.“

Dewes äußerte dazu: „Ich kann darin keine Erweiterung erkennen, sondern nur einen Rückfall hinter das selbstgesteckte Ziel eines Mindestlohns für alle. Mit Sonderregelungen für Flüchtlinge wird das Gesetz konterkariert!“ Schon jetzt bestehen für Minderjährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten einer neuen Beschäftigung Ausnahmen vom Mindestlohn.
 
Dewes empfahl auch, beim Flüchtlingsbegriff stärker zu differenzieren. Denn die Rechtslage ist eindeutig: Für Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts verboten. Rechtsklarheit ist notwendig, damit der Zoll effizient kontrollieren und mit flächendeckender Präsenz abschreckende Wirkung entfalten kann. Je mehr Ausnahmen zugelassen werden, umso prüfungsintensiver wird die Tätigkeit der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

 

 

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