Jobticket

Deutschland-Job-Ticket auch für Bereiche ohne Vereinbarungen möglich

Ein Deutschland-Job-Ticket ist grundsätzlich auch für Beschäftigte mit dem entsprechenden Zuschuss der Verwaltung zu erhalten, wenn diese ein rgionales Job-Ticket nicht in ihrem Verkehrsverbund erhalten können, weil dort noch kein entsprechender Rahmenvertrag verhandelt werden konnte.

Nach einer Auskunft des Leuchtturms der Generalzolldirektion (GZD) gegenüber dem BDZ-geführten Personalrat des Hauptzollamtes (HZA) Lörrach ist es für Beschäftigte möglich, an deren Dienstort keine Rahmenvereinbarung für das Deutschlandjobticket besteht, über andere Verkehrsverbünde, denen das HZA Lörrach bereits beigetreten ist, ein Deutschlandjobticket mit Zuschuss zu bestellen.

Demnach können beispielsweise Beschäftigte mit Wohnsitz im Verkehrsverbund des Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) das Deutschland-Job-Ticket des Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bestellen und bundesweit nutzen. Natürlich mit dem entsprechenden Zuschuss des Bundes.

Weitere Informationen sind im MAPZ zu erhalten.

11. Juli 2023
  • Foto eines Deutschland-Job-Tickets
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