BDZ nimmt an Beteiligungsgespräch des BMI teil

Beihilferegelungen des Bundes werden weiterentwickelt

Der dbb hat – vertreten durch den Bundesvorsitzenden des BDZ, Thomas Liebel – das Beteiligungsgespräch zur vorliegenden 10. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) nach § 118 Bundesbeam-tengesetz durchgeführt. Wir begrüßen wichtige Verbesserungen, beispielsweise die Verlängerung der Antragsfrist und die Möglichkeit des Verzichts auf die Mindestantragsgrenze von 200 Euro im Rahmen einer Ermessensentscheidung der Beihilfestellen. Aus Sicht des BDZ muss die Grenze komplett entfallen und digitale Technologien zur Verfahrensvereinfachung konsequent genutzt werden, um die Beihilfeberechtigten bei der Abwicklung zu unterstützen.

21. Februar 2024
  • von links: Leiter des Referats D6 im BMI, Herr Dr. Michael Baum und der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel

Der dbb beamtenbund und tarifunion hat sich in dem Gespräch, das am 20.02.2024 im BMI stattfand, ausdrücklich und uneingeschränkt zum beamtenrechtlich eigenständigen, leistungsfähigen und transparenten System der Beihilfe und seiner systemgerechten Weiterentwicklung bekannt. Dabei komme dem Bund über seinen eigenen Rechtskreis hinaus nach wie vor eine herausgehobene Bedeutung in der Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Beihilfe zu.

Neuerungen und Verfahrensvereinfachungen kommen

Thomas Liebel betonte: „Seit der letzten Änderungsverordnung im Dezember 2019 ist einige Zeit vergangen, aber die Entwicklung durch schnellen Handlungsbedarf während der Corona-Pandemie und viele Vorgriffsregelungen haben das Beihilferecht weiterentwickelt. Viele der in dieser Zeit erfolgten guten und sinnvollen Anpassungen und Neuregelungen finden nun Einzug in die Bundesbeihilfeverordnung. Das unterstützt der dbb uneingeschränkt. Auch Änderungen aus der 9. Änderungsverordnung kommen seit Beginn 2024 zur Anwendung, wie beispielsweise die notwendige und richtige Dynamisierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten, die regelmäßig an die Entwicklung des Rentenwert West angepasst wird – auch das ist ein wichtiger und richtiger Schritt“.

Inhaltlich stehen im Entwurf zur Zehnten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung viele Verfahrensvereinfachungen, neue, digitale Gesundheits- und Pflegeunterstützungen und auch viele Weiterentwicklungen in den Leistungen im Mittelpunkt. Moderne digitale Technologien bieten vielfältige Unterstützung bei Krankheit und Pflege, die die Beihilfeberechtigen im Alltag unterstützen können, was der dbb ebenfalls uneingeschränkt begrüßt.

Besonders die Regelungen zur Vereinfachung der Abwicklung der Beihilfe wurden positiv bewertet. Dies ist wichtig, da eine zügige und rechtssichere Abwicklung der Beihilfeleistungen ein zentraler Erfolgsfaktor ist. Zustimmung fand die vorgesehene Vereinfachung von Antragsverfahren. Beispielsweise enthält der Entwurf eine Regelung, nach der die Beihilfestelle die Möglichkeit erhält, auf die bisherige Antragsgrenze von mindestens 200 Euro zu verzichten und auch Anträge unterhalb dieser Grenze nach Ermessen zu bearbeiten. Perspektivisch hält der BDZ es für angezeigt, die 200-Euro-Grenze gänzlich abzuschaffen, wofür mit der zunehmenden Automatisierung des Antragsverfahrens (Stichwort Beihilfe-App) zur Zahlbarmachung der Beihilfe der Weg geebnet wäre. Dies sollte nicht zur Überlastung der Beihilfestellen führen und mit einer kurzen Bearbeitungsdauer verbunden sein, indem diese die Potenziale der Digitalisierung entsprechend ausschöpfen können. Ebenfalls begrüßen wir die Verlängerung der Antragsfrist von bisher einem auf nunmehr drei Jahre. Denn auch wenn in der Regel ein Interesse an einer schnellen Beihilfeerstattung besteht, können durch den Krankheitsfall Umstände entstehen, die eine zeitnahe Beantragung nicht möglich machen. 

Darüber hinaus zu begrüßen ist die Schaffung des Dauerverwaltungsakts bei wiederkehrenden Pflegeaufwendungen oder der direkte Rückgriff auf Listen aus der GKV zur Abrechnung von Arzneimitteln ohne zeitverzögerte Nachzeichnung dieser komplexen und umfangreichen Listen. Besonders die Flexibilisierung der Antragsgrenze und Verjährungsfristen sind immer wieder Thema im Mitgliederkreis. Positiv zu sehen sind auch die Anpassungen im Bereich der Heilmittel. Hier sollte zudem langfristig sichergestellt sein, dass eine konkurrenzfähige Kostenerstattung erfolgt und auch flächendeckend Behandler zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen in Anspruch genommen werden können. Beispielsweise käme auch hier eine Dynamisierung in Frage.

Vorgesehen ist, ein Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum April zu ermöglichen. Der dbb und der BDZ werden über das weitere Verfahren berichten.

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