OV Weiden

BDZ im Fachgespräch mit Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Weiden

Aktuell hat der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, etliche Gespräche mit dem Leitungsbereich des Bundesfinanzministeriums und Mitgliedern des Deutschen Bundestags zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit geführt. Gegenstand dieser umfassenden Gespräche war auch der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Missständen am Arbeitsmarkt, illegaler Beschäftigung sowie von Kindergeld- und Sozialleitungsmissbrauch, der sich seit dem 3. Dezember in Abstimmung mit den Verbänden befindet und im Juni 2019 im Bundesrat behandelt werden soll.

19. Dezember 2018
  • Bild von links nach rechts: Thomas Liebel, Karlheinz Selch, Petra Seidl, Jürgen Ranft, Hans Eich.

Grund genug für den Ortsverband Weiden, Liebel zu einem Fachgespräch mit den Beschäftigten der FKS in Weiden zu bitten. Dieser ging zunächst auf den umfangreichen Inhalt des Gesetzeswerkes ein. Unter anderem werden mit den gesetzlichen Neuregelungen durch die Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Prüf- und Ermittlungskompetenzen der FKS zum einen in Fällen des Missbrauchs von Sozialleistungen durch Vortäuschen von Arbeitsverhältnissen (sog. „Scheinarbeit“) oder von Selbstständigkeit und zum anderen für das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum (sog. „Arbeiterstrich“) geschaffen. Zudem wird der Prüfauftrag der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug erweitert und eine Sofortmitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen geschaffen. Zudem werden Ordnungswidrigkeitentatbestände für das Ausstellen und Inverkehrbringen von Abdeck- und Scheinrechnungen und für das leichtfertige Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt normiert.

Für eine schlagkräftigere FKS fordert der BDZ, diesen Arbeitsbereich bis 2026 auf insgesamt 11.000 Zollbeamte aufzustocken, um dem gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß nachkommen zu können. Außerdem fordern wir, die Attraktivität der FKS deutlich zu steigern.

Hans Eich, stellvertretender Vorsitzender des BV-Nürnberg, ging auf die gesetzlichen Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz beim Eingangsamt A 7 im mittleren Zolldienst und der Anhebung der Obergrenzen im mittleren Zolldienst auf 50 % in A 9 m/+ Z ein.

Ausführungen machte er außerdem zur Gewährung der Polizeizulage, zur neuen Trägerweste sowie zu der aktuellen Diskussion um den kurzen Einsatzstock.

Details können im nächsten ZIN nachgelesen werden.

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