Änderung der Arbeitszeitverordnung in Kraft getreten

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung ist am 19. Dezember 2014 in Kraft getreten. Der BDZ und die BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat hatte sich gemeinsam mit dem dbb in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium gegenüber dem Bundesinnenministerium vehement für eine Beibehaltung der pausenlosen Arbeit in den bisherigen Bereichen, die im Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 26. Juli 2006 genannt sind, eingesetzt. Gerade für die Kontrolleinheiten der Bundeszollverwaltung im Sachgebiet C, den Grenzabfertigungsdienst, das Sachgebiet E der Hauptzollämter und den Zollfahndungsdienst stellt der bisherige Ausnahmetatbestand eine Arbeitszeitregelung dar, die sich in vollem Umfang bewährt hat und allgemein akzeptiert ist.

22. Dezember 2014

Diese auch von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vertretene Auffassung hatte Staatssekretär Werner Gatzer gegenüber dem BDZ ausdrücklich bestätigt. Somit müssen die bestehenden Erlasse zur Anrechnung der Ruhepause auf die Arbeitszeit nun lediglich redaktionell an den neuen Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 der Arbeitszeitverordnung und seine Begründung angepasst werden. Im bevorstehenden Umsetzungsprozess der Arbeitszeitverordnung zwischen Bundesfinanzministerium und Hauptpersonalrat kann demnach der Status quo – jedenfalls für den Bereich der Zollverwaltung – nun dauerhaft gesichert werden. Die BDZ-Mehrheit im Hauptpersonalrat ist der Garant dafür.

Erweitert wurden auch die Möglichkeiten zur Einführung von Langzeitkonten. Diese könnten nun auch in der Bundesfinanzverwaltung eingeführt werden, da alle Ressorts am entsprechenden Projekt teilnehmen können. Die oberste Behörde entscheidet, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Langzeitkonten erprobt werden. Dabei besteht unter anderem die Möglichkeit, maximal fünf Jahre, längstens bis Ende 2020 Zeitguthaben anzusparen. Die gleichzeitige Festschreibung einer Guthabenobergrenze von 1400 Stunden dient hierbei ausschließlich der Vermeidung einer Überlastung der Beamtinnen und Beamten durch ihre Teilnahme am Pilotprojekt.

Wie berichtet, hatte sich für den BDZ Hans Eich, Mitglied des Hauptpersonalrats und stellvertretender Vorsitzender des BDZ-Bezirksverbands Nürnberg, im Rahmen der Verbändeanhörung beim Bundesinnenministerium am 11. November 2014 zu den Änderungen positioniert. Eich äußerte sich bei dem Termin unter anderem zu der Neuregelung, die Gestaltung der Pausenzeiten den besonderen dienstlichen Anforderungen anzupassen und die Möglichkeit zu eröffnen, die Mehrbelastungen für die Betroffenen durch Anrechnung der Pausenzeit auf die Arbeitszeit auszugleichen.

Die Arbeitszeitverordnung sieht vor, dass Ruhepausen nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden, es sei denn, dass die oberste Dienstbehörde die Anrechnung bei operativen Tätigkeiten in Einsatzbereichen, in denen die ständige Einsatzfähigkeit gewährleistet werden muss, zum Ausgleich der damit verbundenen Belastungen zulässt.

Der BDZ wird seine Mehrheit im Hauptpersonalrat nutzen, um im Rahmen der bevorstehenden Umsetzung in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium weitere Verbesserungen im Interesse der Beschäftigten zu erreichen.

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